Wegen der Lohnintensität der vom
Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen erfolgt bei einer Änderung der
Tariflöhne der IG Bau-Steine-Erden, der Sozialbeitragsleistungen oder
sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen jeweils eine Anpassung der
vereinbarten Vergütung um den jeweiligen Prozentsatz der Lohnerhöhung
bzw. der anderen Mehrleistungen.
Die Änderung der Vergütung tritt
automatisch mit dem ersten Monat in Kraft, in dem jeweils die Änderung
eines oder mehrerer der vorgenannten Faktoren erfolgt ist. Der
Auftragnehmer hat dem Auftraggeber hiervon Mitteilung zu machen.
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